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Verordnung zur Mäßigung des Konsums

Version vom 14. März 2013

Diese Verordnung stellt eine Zusatzverordnung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform dar.

Die Verordnung zur Mäßigung des Konsums soll den Teilnehmer über die besonderen Regeln bezüglich der Dienstleistungen (I) aufklären, sowie über die Existenz von verbotenen Dienstleistungen und Dienstleistungen, die einer gesonderten Genehmigung (II) bedürfen.

Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert die Registrierung eines Teilnehmers auf der Plattform die Annahme dieser Verordnung zur Mäßigung des Konsums, sowie der anderen Zusatzverordnungen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen dieser Verordnung, haben die Bedingungen dieser Vorschrift den Vorrang.

I. Regelungen für die Nutzung der Plattform

Die MyBestPro SAS warnt seine Teilnehmer vor der Abhängigkeit von bestimmten Dienstleistungen und macht diesbezüglich einige Empfehlungen.

WENGO hat Höchstgrenzen eingeführt: (i) einhundertfünfzig (150) Euro je Transaktion eines Nutzers der Kategorie Astrologie, (ii) zweihundert (200) Euro je Transaktion eines Nutzers aller anderen Kategorien. Über diese Beträge hinausgehende Dienstleistungen werden, nach vorausgehender Information des Nutzers, automatisch abgebrochen.

Benutzer haben die Möglichkeit Ihr persönliches Konto wieder zu entsperren. Das Konto wird automatisch am Anfang des nächsten Monats freigeschaltet, außer im Falle des ausdrücklichen Widerspruchs durch den Nutzer. Der Nutzer kann den Kundenservice jederzeit kontaktieren, um die Höhe seiner monatlichen Grenze ändern zu lassen.

I.1. Begriff der Abhängigkeit

Die Abhängigkeit (oder auch „Sucht“) ergibt sich aus einem Zustand der Gewöhnung an die übermäßige Nutzung einer Dienstleistung.

Einige Benutzer können eine Abhängigkeit durch übermäßige Nutzung einer Dienstleistung entwickeln. Die MyBestPro SAS empfiehlt jedem Nutzer einen vernünftigen Gebrauch von Dienstleistungen, um die Bildung eventueller Abhängigkeiten zu vermeiden.

I.2. Einschätzung und Entwicklung der Abhängigkeit

Die MyBestPro SAS stellt seinen Teilnehmern ein Fragebogen zur Verfügung, um den Zustand der Abhängigkeit eines Nutzers einschätzen zu können:

  • Konsultieren Sie einen Berater länger, als Sie ursprünglich geplant hatten?
  • Haben Sie schon einmal einen Berater mit dem Geld bezahlt, das für unbedingt notwendige Zahlungen bestimmt war?
  • Treffen Sie Entscheidungen nur mit Hilfe von Beratern?
  • Hat die Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Beraters Ihre Familie schon einmal unglücklich gemacht oder besorgt?
  • Haben Sie schon einmal Ihre Arbeitszeit genutzt, um einen Berater zu konsultieren?
  • Würde es Ihnen schwer fallen, die Dienstleistungen der Plattform nicht mehr in Anspruch zu nehmen?

Die positive Antwort auf mindestens zwei oder mehrere der oben genannten Fragen stellt bereits den Zustand der Abhängigkeit dar.

Um die Suchtgefahr einzuschränken, ermutigt die MyBestPro SAS seine Berater, die MyBestPro SAS über den Abhängigkeitsverdacht eines Nutzers zu informieren.

I.3. Empfehlungen der MyBestPro SAS

Die MyBestPro SAS empfiehlt seinen Nutzern, sich verantwortungsbewusst gegenüber einer übermäßigen Nutzung der Dienstleistungen zu verhalten, um eine Abhängigkeit zu vermeiden.

So empfiehlt die MyBestPro SAS einige Verhaltensregeln in Bezug auf die Nutzung seiner Dienstleistungen:

  • einen täglichen und monatlichen Höchstbetrag festlegen;
  • seinen Verbrauch in seinem persönlichen Konto regelmäßig überprüfen;
  • die Konsultation eines Berater in einem verwirrten Zustand vermeiden;
  • die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nicht als Schlupfloch für psychologische Probleme betrachten;
  • wichtige Entscheidungen nicht allein auf Grundlage von Vorschlägen durch die Berater treffen.

I.4. Bekämpfung der Abhängigkeit

Der Nutzer hat die Möglichkeit, sein persönliches Konto dauerhaft schließen zu lassen, indem er den Kundenservice kontaktiert. Der Nutzer verpflichtet sich, für die endgültige Schließung seines Kontos genaue und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, sodass die MyBestPro SAS eine Abhängigkeit identifizieren und eine erneute Registrierung ablehnen kann.

I.5. Bekämpfung der Ausnutzung einer schwachen Person

Die MyBestPro SAS informiert seine Berater darüber, dass der betrügerische Missbrauch und die Ausnutzung einer schwachen Person strafbar sind, und insbesondere die Ermutigung einer solchen Person, eine Dienstleistung in übermäßiger Weise zu nutzen. Ein derartiges Verhalten ist auf der Plattform verboten.

II. Verbotene Dienstleistungen und Dienstleistungen, die einer Genehmigung bedürfen

II.1. Begriff der verbotenen Dienstleistung

Verbotene Dienstleistungen („Verbotene Dienstleistungen“) bestehen aus allen Aktivitäten, die im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen und Verordnungen des Zivil- und Strafrechts stehen sowie Aktivitäten, die eine strafrechtliche Verfolgung gegen die Berater und / oder der MyBestPro SAS in seiner Rolle des Online-Brokers nach sich ziehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausübung folgender Aktivitäten auf der Plattform untersagt ist:

  • jegliche Glücksspielaktivitäten, einschließlich Wetten und rechtlich zulässigen Lotterien;
  • jegliche notarielle Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des Artikel 1 der Verordnung Nr. 45-2590 der französischen Notariatssatzung vom 2. November 1945;
  • jegliche Tätigkeit in Zusammenhang mit Prostitution;
  • jegliche Tätigkeit in Zusammenhang mit der Verletzung der Rechte des menschlichen Körpers, darunter pornographische Aktivitäten;
  • jegliche Handlungen gegen die Menschenwürde im Allgemeinen.

II.2. Dienstleistungen, die einer Genehmigung bedürfen

Einige Aktivitäten, die einer Zustimmung durch Gesetze und Vorschriften bedürfen, müssen vorherig durch die MyBestPro SAS genehmigt werden:

  1. Ein Diplom, die Registrierung in einen bestimmten Berufsstand, eine Erlaubnis, Lizenz oder eine andere rechtliche oder administrative Genehmigung;
  2. Tarif- und Abrechnungsbedingungen, die nicht mit den Nutzungsbedingungen der Plattform übereinstimmen.

Die MyBestPro SAS kann überprüfen, ob die Berater die nötigen Diplome besitzen und ihre berufliche Qualifikation ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden sowie im Handelsregister und Unternehmensverzeichnis, als auch bei anderen sozialen Behörden registriert ist.

II.3. Die Rolle der MyBestPro SAS

Die MyBestPro SAS fordert alle Berater auf, ihre geplanten Dienstleistungsangebote bezüglich verbotener Dienstleistungen bzw. Dienstleistungen, die einer Genehmigungspflicht unterliegen, zu überprüfen. Im Zweifelsfall wird dem Berater vorgeschlagen, sich vor seiner Registrierung auf der Plattform an die MyBestPro SAS zu wenden, um klarzustellen ob seine Dienstleistung auf der Plattform angeboten werden kann oder nicht.

II.4. Sanktionen

Laut Artikel I.10. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die MyBestPro SAS die Registrierung eines Teilnehmers sofort und ohne Vorankündigung sperren oder löschen, wenn es sich um einen Teilnehmer handelt, der eine verbotene Dienstleistung oder eine Dienstleistung, für die er keine Genehmigung besitzt, anbietet.

II.5. Verantwortung der Teilnehmer

Jeder Berater verpflichtet sich, die MyBestPro SAS gegen die Folgen von Ersatzansprüchen durch einen Nutzer oder durch eine dritte Person abzusichern, die durch das Angebot einer verbotenen Dienstleistung auf der Plattform entstanden sind bzw. im Allgemeinen durch die Ausübung einer Dienstleistung ohne notwendige Berechtigungen, Genehmigungen und Qualifikationen.


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